Benutzerordnung

  1. Beim Eintritt in die GRAVITY Boulderhalle bestätigt jeder Besucher durch die Registrierung mit Lichtbild, dass er die Benutzerordnung gelesen und verstanden hat. Dies gilt ab 18 Jahren und für Jugendliche ab 14 Jahren mit Einverständniserklärung der Eltern (download). Er verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Anweisungen des Personals sind in jedem Fall zu befolgen. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann einen Verweis aus der Boulderhalle durch das Personal, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, zur Folge haben. Bei wiederholten Verstößen wird ein Hallenverbot ausgesprochen. Den Inhabern von Jahres-, Halbjahres- und Monatskarten wird in diesem Fall die Karte ohne Anspruch auf Rückerstattung entzogen. Bouldern in der Boulderhalle und trainieren im Trainingsbereich darf erst nach dem Erwerb einer Eintrittskarte erfolgen. Monats- und Jahreskarten sind personengebunden, 11er Karten sind auf andere Personen übertragbar, wenn diese der gleichen Preiskategorie angehören. Für Ermäßigungen ist ein entsprechender gültiger Ausweis vorzulegen.
  2. Kinder von 5 - 13 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder einer berechtigten erwachsenen Aufsichtsperson in der Boulderhalle aufhalten. Pro zwei Kinder (5 - 13 Jahren) muss eine berechtigte erwachsene Begleitperson dabei sein. Die Kinder sind während des gesamten Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen. Kleinkinder unter 5 Jahre dürfen nicht in die Boulderhalle, sie können unter Aufsicht im Bistro-Bereich sein. 
  3. Wird ein Kind nicht von seinen Eltern beaufsichtigt, sondern von einer anderen erwachsenen Person, muss eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung mitgebracht werden. Einverständniserklärungen für Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind am Empfang zu erhalten oder auf der Seite download zum Ausdrucken.
  4. Aus Sicherheitsgründen sind Toben und Fangenspielen verboten.
  5. Das Bouldern ist nur in Kletterschuhen oder in sauberen, nicht auf der Straße getragenen, Hallenturnschuhen gestattet. Das Betreten der Bouldermatten mit Schuhen, die auf der Straße getragen wurden, ist nicht erlaubt. Barfuß bzw. mit Socken bouldern ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Kletterschuhe (Hallenturnschuhe mit denen geklettert wird) dürfen nur in der Boulderhalle getragen werden. Die Schuhe müssen aus hygienischen Gründen vor Betreten des Foyers und zum Gang auf die Toiletten gewechselt werden.
  6. Der Aufenthalt in und die Benutzung der GRAVITY Boulderhalle GmbH - Bad Kreuznach erfolgt auf eigene Gefahr, eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere für das Bouldern und die Benutzung der Trainingsgeräte. Es darf nur der Boulderblock in der Mitte der Boulderhalle und an der Wand zum Podest / Campusboard überklettert werden. Das Überklettern der anderen Boulderwände ist strengstens untersagt. 
  7. Beim Aufenthalt im Boulderbereich ist immer darauf zu achten mit genügend Abstand an den Boulderwänden zu gehen um den Sturzraum frei zu halten. Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht seitens des Benutzers, nicht restlos eliminiert werden können. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der GRAVITY Boulderhalle GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.
  8. Das Essen und Trinken auf der Trainingsfläche ist nicht erlaubt. Es dürfen weder Gläser, Flaschen und sonstige Gegenstände auf die Bouldermatten. Nach Konsum von Alkohol oder Drogen ist das Bouldern und der Aufenthalt im Boulderbereich verboten.
  9. Jeder Benutzer der GRAVITY Boulderhalle ist dazu aufgefordert Personen, die für sich oder andere eine Gefahr sind, zurecht zu weisen oder dem Personal zu melden. Die Informationspflicht über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch diese Benutzerordnung abgedeckt wurden, obliegt auf Seite des Boulderhallen Benutzers.
  10. Der sparsame Gebrauch von Chalk sollte selbstverständlich sein, um eine Staubbelastung zu vermeiden. Chalkbags dürfen beim Bouldern nicht um die Hüfte getragen werden. Der Gebrauch von Turner-Chalk ist untersagt, dieser enthält Zusatzstoffe die gleitfähig machen. 
  11. Leihmaterial muss vom Entleiher mit größter Sorgfalt behandelt werden. Bei unsachgemäßem Gebrauch oder Beschädigung wird Schadensersatz verlangt. Bei Verlust muss der Entleiher dieses zum Listenpreis ersetzen.
  12. Offenes Feuer und Rauchen ist in allen Räumen der GRAVITY Boulderhalle verboten. Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Halle, in gebührendem Abstand von Fenstern und Türen zum Schutz der Kinder und nichtrauchenden Sportlern gestattet. 
  13. Barfuß (Socken) gehen, auf dem gesamten Gelände der GRAVITY Boulderhalle auf eigene Gefahr.
  14. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  15. Fundsachen werden 366 Tage aufbewahrt. Es besteht hierfür keine Haftung. 
  16. Die Betreiber haften nicht für Garderobe, Wertgegenstände, und Diebstahl aus abschließbaren Fächern. Für sonstige Sachschäden haften die Betreiber nicht, außer bei einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiber.
  17. Diebstahl, Vandalismus und Betrug wird vom Personal bei der Polizei angezeigt.
  18. Für den Routenbau und die Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Bei großen Veranstaltungen und Wettkämpfen wird die Boulderhalle für den normalen Boulder-Betrieb geschlossen. Eine Totalschließung wird in der Halle und auf der Homepage rechtzeitig angekündigt. Es besteht für Besitzer von Jahres-, Halbjahres- und Monatskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.
  19. Alle von uns bezogenen Daten werden, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht an Dritte weitergegeben und dienen lediglich internen Zwecken. Mit der Teilnahme/Anwesenheit an öffentlichen Events (Bsp.: Boulder-Cup), gibt sich jeder Teilnehmer/Besucher damit einverstanden, an diesem Event, von sich Bildmaterial (Foto/Video) erstellen zu lassen und anschließend ohne Rücksprache für öffentliche Medien (Facebook, Instagram, Homepage) zu Verfügung zu stellen.

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Alle Formulare müssen deutlich lesbar ausgefüllt, vor Eintritt in die Boulderhalle GRAVITY, am Empfang dem zuständigen Personal übergeben werden.


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Benutzerordnung
Benutzerordnung 4:22.pdf
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Einmalige Einverständniserklärung der Erziehungsberechigten für Minderjährige bis 13 Jahre
Einverständniserklärung Erziehungsberech
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Von dem Erziehungsberechtigten auszufüllen wenn eine erwachsene Begleitpersonen mit dem minderjährigen Kind in die Boulderhalle gehen möchte.


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Erklärung der Begleitperson Minderjähriger
Einverständniserklärung Erziehungsberech
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Die Begleitperson erklärt hiermit dass sie die Erlaubnis der/des Erziehungsberechtigten hat mit dem minderjährigen Kind/ Jugendlichen in der Boulderhalle zu bouldern bzw. es/ihn zu beaufsichtigen.


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Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige ab 14 Jahre.
Stand 04.03.2017
Einv.Erkl.-KI ab 14 PDF.pdf
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Mit der einmaligen Abgabe dieser Einverständniserklärung kann der Jugendliche ohne erwachsene Begleitperson in der GRAVITY Boulderhalle bouldern, sofern er sich an die Hallenregeln hält.


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Bestätigung für Gruppenveranstaltungen für Schulen, Vereine und Soziale Einrichtungen
Bestätigung Gruppenveranst minderjäh 3:2
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Mit Stempel versehen bitte am Eventtag mitbringen.


Öffnungszeiten

Montag  + Donnerstag

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